Radwegebenutzungspflicht Wolbecker Straße?

Das Verhalten der meisten Radfahrer auf der Wolbecker Straße zeugt von Vernunft und Sicherheitsbewusstsein entgegen dem Bestreben des ADFC, möglichst zügig und ohne „Stau“ vorankommen zu können. Dies zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer. Wir vom Automobil-Club Münster im ADAC hatten bereits im Mai letzten Jahres nach der Aufhebung auf die erheblichen Gefahren hingewiesen, die diese Änderung mit sich bringt. Der ständige Kontakt mit der Polizei im Rahmen unserer Kooperation der Ordnungspartnerschaft „Sicher durch Münster“ zeigte, dass keine Änderung im Unfall geschehen (Gottseidank) festzustellen war. Auch ein in den letzten Tagen mit Herrn Oeinck vom Fahrradbüro geführtes Telefonat bestätigte, dass es nicht darum geht, den Radfahrer massiv auf die Straße zu drängen, sondern es soll lediglich auf Grund von Beschwerden die Information erfolgen, dass auch auf der Straße Radfahren erlaubt ist, um unnötiges Hupen zu vermeiden. Ein weiterer Beitrag zum Lärmschutz, der hier schon durch die Tempo-30-Regelung erreicht werden soll. Bleibt nur zu hoffen, dass das Gesundheitsbewusstsein der Fahrradfahrer weiterhin grösser ist als ein möglicher Zeitgewinn von wenigen Sekunden.

Zeitungsbericht 26.04 MZ

Zeitungsbericht 26.04. WN

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