Mit äußerster Verwunderung nimmt der Automobil-Club Münster im ADAC die Berichterstattung zur Pfändung des Fahrzeugs eines 79-jährigen Rentners in Wolbeck zur Kenntnis. Kürzlich wurde berichtet, dass die Stadt mehr als 30 Knöllchen auf dem Domplatz im Rahmen eines „Ermessenspielraums“ gegenüber den Gottesdienstbesuchern zurückgezogen hat. Und jetzt führt ein Zahlendreher im Verwendungszweck bei der Überweisung des fälligen Betrags von 30 Euro bis zur Pfändung des Fahrzeugs, weil der Mitarbeiter des Ordnungsamtes anscheinend nur auf die Bestimmungen, aber nicht angemessen auf die Situation reagiert. Jeder private Dienstleister hätte in diesem Fall wahrscheinlich gesagt: „Okay. Fehler können passieren, Wir buchen den Betrag um und…fertig!“ Jedoch nicht das Ordnungsamt. Hier wird die Kelle der Paragraphen bemüht, um den Rentner zur Zahlung eines mittlerweile um mehr als das Sechsfache ange-wachsenen Betrages zu drängen, damit er sein Fahrzeug behalten kann. Es scheint halt vom Glück (oder Glauben?) abzuhängen, ob ein „Ermessenspielraum“ auch als solcher angewendet wird oder nicht. Ein Ruhmesblatt für bürgerfreundliche Lösungen ist dieser Fall aber bestimmt nicht.
Pressemitteilung 18.04.2026 – www.ac-muenster.de




