Neuer Gefahrenbereich?

Mit erheblichen Bedenken nimmt der Automobil-Club Münster im ADAC (ACM) die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Wolbecker Straße zwischen Bremer Straße und Hansaring zur Kenntnis. Die Enge auf dem Radweg sei zwar nachvollziehbar, jedoch die Gefahr für Radfahrer auf der Straße viel grösser. Dass Radfahrer immer möglichst zügig vorankommen wollen, ist nicht neu. Jedoch böte sich für den Durchgangsverkehr hier eine sicherere Alternative auf der „Fahrradstraße“ Schillerstraße, die nur wenige Meter Umweg erfordert. Und ansonsten müsse man halt aus Sicherheitsgründen etwas langsamer fahren. Es bestehe die Gefahr, dass „Fahrradrambos“ zum schnelleren Fortkommen dann zwischen geparkten Fahrzeugen oder an Ausfahrten auf die Fahrbahn wechseln, ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. In einem direkt nach Veröffentlichung erfolgten Telefonat wurden die Bedenken gegenüber dem Ordnungsamt geäußert. Eine stark befahrene Straße mit viel Einkaufs-und Anlieferverkehr sei nicht dazu geeignet, auch noch Radfahrer auf die Fahrbahn zu lassen. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge oder eine sich plötzlich öffnende Fahrertür bergen Unfallgefahren, die nicht sein müssen. Der ACM, der sich seit Anbeginn 2007 in der Ordnungspartnerschaft „Sicher durch Münster“ engagiert, verweist auch darauf, dass die angeführten Beispiele Duesbergweg oder Amelsbürener Straße nicht vergleichbar sind, da hier breite und sichere Radwege existieren und die Radfahrer diese gottlob auch weiterhin im ureigensten Interesse eines sicheren Fortkommens nutzen.
Es bleibt zu hoffen, dass auch auf der Wolbecker Straße die Radfahrer weiterhin den Radweg nutzen, auch wenn es mal nicht zügig vorangehen sollte, dafür aber langsam, sicher und unfallfrei. Trotz der Abstimmung zwischen Ordnungsamt und Polizei bestehe hier die Gefahr von bisher unbekannten Unfallsituationen. Dem ACM wurde zugesagt, diesen Bereich in den nächsten Wochen besonders zu beobachten und bei entsprechender Unfalllage dann auch die Maßnahme gemäß
§ 45 Abs. 9 der STVO wieder zurück zu nehmen. Ähnliches wird zu überlegen sein, sollte die probeweise Einführung von Tempo-30 aus Lärmschutzgründen nach der Vorlage der Evaluierung aufgehoben werden. Diese Entscheidungsfindung dürfte in den nächsten Wochen in die politische Beratung gehen.

Ein Kommentar

  1. Reinhard Dirks

    Ich kann dem ACM nur beiflichten. Da ich selber Bewohner der Wolbecker Strasse bin, achte ich natürlich auf den Autoverkehr und die sich daraus ergebenen Probleme mit Fahrradfahrern. Seit die Radwegebenutzungspflicht für die Wolbecker Strasse aufgehoben ist, habe ich nicht einen Radfahrer auf der Strasse gesehen. Die werden wohl wissen, warum sie den (wenn auch schmalen Radweg) nicht verlassen. Dazu kommt noch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an die sich fast kein Autofahrer hält. Deshalb kann ich gut verstehen, das Radfahrer lieber den (viel zu engen) Radweg benutzen und so einem Risiko eines Crash mit einem Auto ausweichen. Ich kann als Anwohner und Benutzer des Radweges nur für eine Zurücknahme des § 45 Abs. 9 der STVO pledieren.

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