Augen rechts, Augen links?

Seit 2 Jahren gibt es ein neues Schild in der Straßenverkehrsordnung, welches ein Überholverbot mehrspuriger Fahrzeuge gegenüber Radfahrern ausspricht. In Münster wurden diese Schilder bereits vor einiger Zeit auf der Fahrradstraße Schillerstraße/Lindberghweg im Bereich der Brücken wie auch an der Manfred-von-Richthofen-Str. an der Kanalbrücke aufgestellt. Soweit so gut, dienen sie doch der Verkehrssicherheit der Radfahrer, die beim Auffahren ins Schlenkern geraten könnten und der Sicherheitsabstand dadurch zu gering wird. Ein Verstoß ist mit einem saftigen Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belegt. Jedoch sollte dieses Überholverbot nach Meinung des Automobil-Clubs Münster im ADAC auch anschließend wieder aufgehoben werden, da es sonst länger gelten würde, was keinen Sinn macht. Vielen Verkehrsteilnehmern ist dies schon aufgefallen und sie haben sich hierüber gegenüber der Polizei verwundert gezeigt. Die Beachtung der rechts fahrenden Radfahrer und die Beschilderung erfordern genügend Aufmerksamkeit. Auf Nachfrage bei der Polizei ist dies dort bekannt, denn aus unerklärlichen Gründen wurden die Aufhebungsschilder auf der linken Fahrbahnseite platziert, was unsinnig und unerklärbar ist. Wie lange es noch dauert, bis dieser Lapsus beseitigt wird, bleibt abzuwarten. Etwas mehr Sorgfalt und Sachverstand wäre zu wünschen gewesen.

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